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marcsondern
Level: Jr. Member
Beiträge: 1
Registriert seit: 23.02.2018
IP: Logged
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Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Ein Fluchttreppenturm (Stahl) muss erhöht werden, weil das Dachgeschoss des Gebäudes ausgebaut wird. Gilt der vollständige Treppenturm als vorhandene Bausubstanz zur Berechnung des Honorars TWP? Oder gar nicht? Weil eine Aufstockung kein Umbau oder eine Sanierung ist? Oder nur ein Teil des Treppenturms?
Vielen Dank für die Unterstützung!
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23.02.2018 at 08:46 Uhr |
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fdoell
Level: Moderator
Beiträge: 2442
Registriert seit: 10.01.2003
IP: Logged
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Re: Mitzuverarbeitende Bausubstanz
Kommt drauf an, was Sie alles rechnen müssen. Die Aufstockung verursacht Herstellkosten und muss komplett durchgerechnet werden, soweit geht das nach § 50 Abs. 2.
Bei der Lastabtragung durch den Bestand ist all das mvB, was Sie bis zur Gründung mit den höheren Lasten nachweisen müssen, das kann alles sein, es kann aber auch nur das Haupttragwerk sein, weil sich die Details in den unteren Treppenturmgeschossen durch die zusätzlichen Auflasten auf das vertikale Tragwerk nicht ändern.
____________________________
Herzliche Grüße
Friedhelm Doell
Beratender Ingenieur
HOAI-Sachverständiger
www.doellconsult.de
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23.02.2018 at 21:45 Uhr |
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